Moeck & Moeck GmbH, Waidmannstraße 12d, 22769 Hamburg
AGB Version Januar 2022
1.1. Die Moeck & Moeck GmbH, im Folgenden MOECK genannt, kontraktiert ausschließlich zu diesen AGB in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von MOECK. Sie gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge, auch wenn darauf nicht mehr gesondert Bezug genommen wird
1.2. Das Angebot von MOECK und diese AGB geben die Rechtsbeziehung vollinhaltlich und abschließend wieder, Nebenabreden bestehen nicht. Insbesondere kommt Mitarbeitern von MOECK keine Berechtigung zu, von den AGB oder einem schriftlichen Angebot Abweichendes mit dem Kunden wirksam zu vereinbaren
1.3. Die hier angebotenen Informationen richten sich ausschließlich an Fachkunden aus der Veterinärmedizin. Mit der Nutzung dieses Angebotes bestätigen Sie, zu diesem Interessentenkreis zu gehören
2.1. Angebote von MOECK sind freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich zugesagt wurde
2.2. Der Vertragsabschluss zwischen MOECK und dem Kunden erfolgt mit Übermittlung der Auftragsbestätigung von MOECK an den Kunden, spätestens jedoch durch Lieferung der bestellten Ware
3.1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und beinhalten keine gesetzliche Umsatzsteuer. Sie verstehen sich ab Werk, in transportfähiger Verpackung und werden in Euro angegeben. Kosten für Lieferung und sonstige Leistungen, insbesondere Einschulungs- und Installationskosten sind nicht beinhaltet und gesondert zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist
3.2. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig
3.3. Bei Teillieferungen ist MOECK berechtigt, Teilrechnungen zu stellen
3.4. Bei Dauerschuldverhältnissen ist MOECK zur monatlichen Abrechnung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet
3.5. Preise für Dauerschuldverhältnisse werden, sofern vertraglich nicht anders geregelt, jährlich jeweils zum 1.1. von MOECK an den Verbraucherpreisindex angepasst
3.6. Im Falle des Zahlungsverzuges
3.6.1. gelten 8,12 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart
3.6.2. gelten sämtliche, dem Kunden gewährte Nachlässe und/oder Bonifikationen als widerrufen
3.6.3. ist der Kunde dazu verpflichtet, MOECK sämtliche, durch den Zahlungsverzug entstandenen, Kosten, insbesondere Mahnkosten, auch die eines Inkassobüros, zu ersetzen
3.6.4. ist MOECK berechtigt, jedwede weitere Lieferung auch bereits bestehender Aufträge von der gänzlichen Bezahlung des Rückstandes und Vorauszahlung der anstehenden Bestellungen abhängig zu machen
3.6.5. ist MOECK berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden und/oder leihweise zur Verfügung gestellten Waren abzuholen, wobei der Kunde die hierfür anfallenden Kosten zu tragen hat
4.1. Als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlungen vereinbaren die Vertragsteile den Sitz von MOECK, Waidmannstraße 12d, 22769 Hamburg
4.2. Der Gefahrenübergang wird mit Übergabe an den von MOECK beauftragten externen Spediteur oder Frächter bzw. mit Übergabe an den externen Versand, ansonsten mit Übergabe an den Kunden durch MOECK, vereinbart
4.3. Von MOECK bekannt gegebene Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich als voraussichtlicher Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde
4.4. MOECK ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Kunde ist zur Abnahme der von MOECK gelieferten Waren verpflichtet und gerät widrigenfalls in Annahmeverzug, wobei er MOECK einen daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat
4.5. Im Falle von Betriebsstörungen (auch bei Zulieferern), wie etwa Elementarereignissen, Streiks und Ähnlichem, die weder von MOECK noch von MOECK zurechenbaren Dritten schuldhaft verursacht wurden, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung, ohne, dass dem Kunden hieraus Schadenersatzansprüche zustehen
4.6. Der Kunde ist zum Rücktritt von dem Vertrag wegen Lieferverzuges berechtigt, sofern er nach Ablauf der Erfüllungsfrist unter schriftlicher Setzung einer angemessenen, zumindest 14-tägigen Nachfrist den Rücktritt von dem Vertrag androht und die Erfüllung innerhalb der Nachfrist aus einem groben Verschulden von MOECK unterbleibt. Betrifft der Verzug nur einen Lieferungsteil, ist der Rücktritt nur hinsichtlich des Teils möglich, bei dem Verzug vorliegt
4.7. MOECK hält Ware gemäß langjährigen Erfahrungen auf Vorrat. Es kann jedoch insbesondere bei wiederkehrenden laufenden Nutzungen keine Garantie für Lieferungen im Falle statistischer Extremwerte übernommen werden. In solchen Fällen verpflichtet sich der Kunde, eine entsprechende Reserve nach eigenen Erfahrungen vorzuhalten
4.8. Eine leihweise Zurverfügungstellung von Geräten erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer 7 tägigen Frist aufgekündigt werden. Der Kunde übernimmt die Haftung als Verwahrer für die ihm überlassenen Produkte. Die Abrechnung des Nutzungsentgeltes erfolgt im Zweifelsfalle halbjährlich
5.1. Produkte von MOECK sind technisch aufeinander abgestimmt. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Produkte mit denen anderer Hersteller, für die keine Kompatibilität zertifiziert ist, zufriedenstellend und in der vollen Wirkungsweise zusammenarbeiten
5.2. Produkte von MOECK werden laufend weiterentwickelt. Produktangaben, Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben usw. in Katalogen, Werbeschreiben und Prospekten sind daher nicht verbindlich. MOECK ist diesbezüglich zu sachlich gerechtfertigten Änderungen auch ohne Zustimmung des Kunden berechtigt
5.3. Der Einsatz von MOECK Produkten im Gesundheitswesen ist hoch sensibel. Der Kunde verpflichtet sich daher zur Vorbeugung von Gefahren und Schäden für Patienten und Anwendern, die Produkte ausschließlich durch geschultes und zertifiziertes Personal einzusetzen, die für die Produkte vorgegebenen Einsatzbedingungen exakt einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass die Produkte nicht in Hände von ungeschulten, mit der Handhabung nicht vertrauten, Personen gelangen können. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die allgemeinen Beschreibungen der Funktionsweise der Produkte eine medizinische Diagnose und Indikation nicht ersetzen. Die bei der Einschulung und in Beschreibungen dargestellten Wirkungsweisen der Produkte basieren auf Erfahrungswerten aus den häufigsten Anwendungsbereichen und können daher naturbedingt nicht auf alle individuellen Patientenanforderungen und Situationen Bezug nehmen. Wirkungsweise, Intensität des Einsatzes und medizinische Indikation sind daher in jedem Einzelfalle vom medizinischen Personal gesondert zu ermitteln und die Wirkungsweise der Anwendung nach medizinischer Indikation laufend zu kontrollieren
5.4. Der Kunde verpflichtet sich, MOECK über alle Störfälle im Zusammenhang mit Produkten von MOECK unabhängig davon, ob der Störfall durch das Produkt von MOECK kausal verursacht wurde oder nicht, schriftlich unter nachvollziehbarer Beschreibung des Störfalles, zu berichten
5.5. Der Kunde erklärt, alle technischen Informationen für die Anwendung des Produktes erhalten zu haben und dafür Sorge zu tragen, dass diese dem mit dem Einsatz des Produktes betrauten Personal zur Kenntnis gebracht werden
6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung (inkl. Teillieferung) bei Übernahme zu überprüfen und Mängel innerhalb von 3 Werktagen schriftlich und spezifiziert an MOECK zu melden. Das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist von dem Kunden nachzuweisen; § 924 ABGB findet keine Anwendung
6.3. Wurde dem Kunden vorab eine Warenprobe überlassen, so gilt die Lieferung jedenfalls dann als mangelfrei, wenn die tatsächlich gelieferte Ware mindestens dem Qualitätsstandard der überlassenen Probe entspricht
6.4. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge ist MOECK dazu berechtigt, die Art der Gewährleistung selbst zu bestimmen
6.5. Der Kunde verzichtet im Zusammenhang mit eventuell erhobenen Mängelrügen auf sein Recht, Zahlungen zurückzubehalten
6.6. MOECK haftet ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MOECK ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden über Schaden und Schädiger
6.7. Hinsichtlich des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen haftet MOECK nur für das Auswahlverschulden
6.8. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet MOECK nicht
6.9. MOECK tritt dem Kunden auf dessen Verlangen hin sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber dem Erfüllungsgehilfen bzw. Zulieferer zur direkten Geltendmachung im eigenen Namen ab und verpflichtet sich, dem Kunden auf dessen Anfrage sämtliche Daten des Erfüllungsgehilfen bzw. Zulieferers für den Fall der Abtretung bekannt zu geben
7.1. Sämtliche Waren bleiben bis zur voIIständigen Bezahlung im Eigentum von MOECK. Der Kunde hat hierauf im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme hinzuweisen
7.2. Der Kunde hat MOECK über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich zu informieren, wenn sich Vorbehaltswaren bei ihm befinden
7.3. Der Kunde tritt MOECK sämtliche Versicherungs- oder Schadenersatzansprüche aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware ab und verpflichtet sich, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken
8.1. Der Kunde erteilt seine widerrufbare Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten, insbesondere Unternehmensbezeichnung, postalische und elektronische Kontaktdaten inklusive Daten von Mitarbeitern des Kunden zum Zweck der Vertragserfüllung; insbesondere ist von dieser Einwilligung auch die Weitergabe dieser Daten an Dritte, die zur Vertragserfüllung von MOECK herangezogen werden, gestattet
8.2. Beide Vertragsteile verpflichten sich im Sinne der DSGVO in der aktuell gültigen Version, alle vertragsspezifischen Daten, insbesondere eventuell im Zuge der Vertragsabwicklung erhaltene personenbezogenen Daten vor Mitarbeitern oder Patienten, strengstens vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen und auch ihren Mitarbeitern eine entsprechende Weisung zum Datenschutz zu erteilen
8.3. Beide Vertragsteile erteilen die widerrufbare Zustimmung zur Kommunikation mittels unverschlüsselter E-mails und/oder Telefax, insbesondere auch die Zusendung der Rechnung auf diesem Wege. Als Rechnungsempfänger hat der Kunde dafür zu sorgen, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen, wie etwa Filterprogramme und Firewalls, entsprechend adaptiert sind. Der Kunde hat seine Kommunikationsdaten sowie deren allfällige Änderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen
8.4. Der Kunde kann seine Zustimmung nach diesem Punkt jederzeit schriftlich an unsere aktuellen Kontaktdaten widerrufen
9.1. Zusendungen von Rechnungen an die von dem Vertragspartner zuletzt bekannt gegebenen Kommunikationsadressen gelten als zugegangen
9.2. Ist eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt
9.3. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von MOECK mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen
9.4. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
9.5. Für Streitigkeiten zwischen MOECK und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem oder folgenden Vertragsverhältnissen gilt das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von MOECK als vereinbart